Definīcija:Die Grundschuld ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, daß an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. ... zum Unterschied von der Hypothek die Grundschuld nicht an eine Forderung gebunden ist. Sie ist also eine dingliche Schuld und von ihrem Rechtsgrund losgelöst.